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Montag, 06. Februar 2012

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AGB und Preise Drucken

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle kostenpflichtigen Dienstleistungen des technischen Büros Jaschke.

Die auf dieser Website bekanntgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zukünftigen kurzfristigen Änderungen unterliegen. Lesen Sie hierzu bitte auch die Nutzungsbedingungen für die Webseite WWW.TB-J.DE.

§1 Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen des technischen Büros Jaschke mit seinen Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn das technische Büro Jaschke bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die das technische Büro Jaschke nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind  unverbindlich und gelten als widersprochen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das technische Büro Jaschke. 

§2 Angebote

Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit dem technischen Büro Jaschke kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. 

§3 Leistungen

Die angebotenen Dienstleistungen des technischen Büros Jaschke sind:

  • Technische Dokumentation

  • Arbeitsplanung und Zeitwirtschaft  (REFA / MTM)

  • Büro-Dienstleistungen

  • Office-Programmierung (VBA)

  • EDV- und Webservice

  • Grafikerstellung, Technische Illustrationen

  • Übersetzungen

§4 Preise und Zahlungsbedingungen 

Angegebene Produkt- und Serviceleistungspreise sind Nettopreise und enthalten keine Steuern, Versand-, Versicherungs- und Installationskosten sowie bei Serviceleistungen keine Spesen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten). Diese Kosten werden gesondert berechnet. Das technische Büro Jaschke behält sich vor, im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen und Steuern, die Preise mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.

Dienstleistung  Stundensatz
Zeitwirtschaft MTM / REFA  39,- EUR
Consulting, Programmierung  34,- EUR
Technische Dokumentation, E-Media, Webdesign, EDV-Support, Office-Dienstleistungen, Lektorat, Grafikdienstleistungen  31,- EUR
Fahrt-/Reisezeiten 31,- EUR
Fahrtkosten  0,34 EUR pro Kilometer
Reisekosten, Spesen, Materialkosten  nach Aufwand

Stand 01/2012

Zahlungen erfolgen,  je nach Vereinbarung, entweder per Vorkasse oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Das technische Büro Jaschke ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist das technische Büro Jaschke berechtigt, die Zahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Das technische Büro Jaschke behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten. Das technische Büro Jaschke ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. des an seine Stelle tretenden Wertes der europäischen Zentralbank sowie Ersatz des weiteren infolge des Verzuges entstehenden Schadens zu verlangen.

Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom technischen Büro Jaschke anerkannt sind.

§5 Lieferung/Gefahrenübergang/Eigentumsvorbehalt 

Vereinbarte Termine und Fristen sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, unverbindlich. Sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, ist maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist der Eingang der Ware beim Auftraggeber. Ist nicht Lieferung „frei Werk" vereinbart, hat das technische Büro Jaschke die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verpackung und Versand rechtzeitig bereitzustellen.

Das technische Büro Jaschke ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Im Falle des Annahmeverzuges hat der Auftraggeber alle hiermit verbundenen Kosten zu tragen. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur (Post, Transportunternehmen) auf den Auftraggeber über.

Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Auftraggeber über.

Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tretet jedoch bereits damit alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Abnehmer des Auftraggebers in voller Höhe zur Sicherung der Zahlungsforderungen an das technische Büro Jaschke ab. Das technische Büro Jaschke nimmt diese Abtretung an.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das technische Büro Jaschke einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Dritte auf die Rechte des technischen Büros Jaschke hinzuweisen.

Ist der Auftraggeber mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Das technische Büro Jaschke ist in einem solchen Fall nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder seine Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.

§6 Gewährleistung

Für die vom technischen Büro Jaschke gelieferten Produkte und Serviceleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung mit nachfolgenden Einschränkungen:

Im Fall von Mängeln der Produkte und Serviceleistungen oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist das technische Büro Jaschke nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung in einem angemessenen Zeitraum berechtigt. Dafür ist das technische Büro Jaschke zur Untersuchung seiner Produkte und Leistungen nach seiner Wahl in seinen oder den  Räumlichkeiten des Auftraggebers berechtigt.

Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

Das technische Büro Jaschke leistet insbesondere nicht Gewähr für:

  • die Eignung der Produkte und Dienstleistungen für einen bestimmten Verwendungszweck;

  • Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Auftraggeber oder einen von Ihm beauftragten Dritten, Eingriff oder Modifikation der Produkte und Leistungen durch Ihn oder einen durch Ihn beauftragten Dritten, sowie auf Bedienungsfehler und äußere Einflüsse zurückzuführen sind.

Der Auftraggeber muss dem technischen Büro Jaschke schriftlich, per Fax oder E-Mail unverzüglich, innerhalb von 5 Werktagen, nach Eingang der Lieferung oder Erhalt der Leistung über den Mangel in Kenntnis setzen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung, innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind von Ihnen unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

Bei Softwareprodukten und entsprechenden Leistungen hat der Auftraggeber die Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Auftraggeber hat die Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Auftraggeber hat dem technischen Büro Jaschke soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln bzw. bei der Reproduktion zu unterstützen. Gegebenenfalls gewährt der Auftraggeber dazu dem technischen Büro Jaschke Zugriff auf die Umgebung in der das Problem beim Auftraggeber auftritt.

Die Gewährleistung für Software erlischt für solche Programme und Daten, die, gegenüber ihrem ursprünglichen gelieferten Zustand geändert wurden, es sei denn, dass der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.

Das technische Büro Jaschke kann Vergütung seines Aufwandes verlangen, wenn es aufgrund einer Mängelbeseitigung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Auftraggeber die in diesen Geschäftsbedingungen vereinbarten Voraussetzungen geschaffen hat.

Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich im Einzelnen als solche in der Bestellung bezeichnet werden.

Die vorstehende Aufzählung ist abschließend. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

§7 Haftung 

Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Das technische Büro Jaschke haftet jedoch für Vermögensschäden bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 EUR bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln oder Unterlassen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, soweit der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. Auf § 6 wird verwiesen.

Eine Haftung des technischen Büros Jaschke ist insoweit ausgeschlossen, als dass der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen seitens des Auftraggebers hätte verhindert werden können, wie z.B. durch die Vornahme einer ordnungsgemäßen Einweisung, Mitteilung von Änderungen oder Besonderheiten bei der Durchführung der Leistungen, Datensicherung.

Für Schäden wegen Rechtsmängeln (Immaterialgüterrechte), insbesondere wegen Verletzungen von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen Dritter haftet das technische Büro Jaschke bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 EUR. Das technische Büro Jaschke stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechtes Dritter nicht frei, sofern der Auftraggeber das technische Büro Jaschke von solchen Ansprüchen nicht unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Ihm alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (z.B. Prozessführung, Abschluss von Vergleichen etc.) ermöglicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das technische Büro Jaschke hierbei soweit möglich zu unterstützen.

Verletzende Produkte und Leistungen wird das technische Büro Jaschke entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder dem Auftraggebers den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten.

Eine Freistellung bzw. Haftung von Ansprüchen Dritter scheidet jedoch aus, wenn der Auftraggeber dem technischen Büro Jaschke nicht unverzüglich von der Anspruchsgeltendmachung durch Dritte Mitteilung macht. Schäden, die wegen der Verletzung dieser unverzüglichen Anzeigepflicht entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. In diesem Falle stellt der Auftraggeber das technische Büro Jaschke von allen Ansprüchen Dritter frei.

Das gleiche gilt, wenn das technische Büro Jaschke Waren der vom Auftraggebers übergebenen Beschreibungen oder Angaben hergestellt hat und nicht weiß oder im Zusammenhang mit den von Ihm entwickelten Erzeugnissen nicht wissen muss, dass damit Schutzrechte verletzt werden.

Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie entgangener Gewinn und/oder Schäden aus Betriebsunterbrechungen).

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn anwendbar, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§8 Software

Für Software, unabhängig, ob sie vom technischen Büro Jaschke selbst erstellt wurde, oder als Produkt oder Leistung Dritter mitgeliefert wurde, gelten zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt bzw. mit diesem erhältlich. Sofern sie diese Lizenzverträge nicht anerkennen, sind sie nicht berechtigt, die entsprechenden Produkte zu nutzen.

§9 Schulungen

Die Anmeldung (Buchung) zu einer Schulung ist verbindlich. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen kann ein Ersatztermin gewählt oder von der Buchung zurückgetreten werden.

Bei Stornierung einer gebuchten Schulung bis einschließlich 5 Werktage vor Schulungsbeginn sind 20% zuzüglich Mehrwertsteuer der Schulungsgebühr zu entrichten, bei einer späteren Stornierung die volle Schulungsgebühr. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform.

Es besteht die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmer zur Schulung zu schicken.

§10 Höhere Gewalt

Hinderungsgründe, welche außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen (höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse) befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet.

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren, unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

Vereinbarte Leistungsfristen gelten in diesen Fällen als entsprechend verlängert. Dauert der Änderungsgrund länger als zwei Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§11 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem technischen Büro Jaschke alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, Ihm Zugang zu den Produkten und Leistungen zu gewährleisten, sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor der Durchführung von Gewährleistungsleistungen muss der Auftraggeber alle nicht vom technischen Büro Jaschke gelieferten Eigenschaften and den Produkten und Komponenten etc. entfernen, soweit dies für die Durchführung der Arbeiten erforderlich ist, sowie Sicherungskopien von Programmen und Daten erstellen.

Das technische Büro Jaschke haftet nicht für Schäden, welche infolge einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

§12 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden - auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen - als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugt Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.

Die Vertragsparteien dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.

§13 Änderungen der AGB

Das technische Büro Jaschke ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Bei für den Auftraggeber nachteiligen Änderungen finden die neuen AGB jedoch erst Anwendung, wenn (i) das technische Büro Jaschke den Auftraggeber von der Änderung in Kenntnis setzt und (ii) der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderung gegenüber dem technischen Büro Jaschke Widerspruch erhebt. Die Inkenntnissetzung kann auch durch gesonderten schriftlichen Hinweis während der Erbringung der Leistungen erfolgen. Eine Änderung gilt darüber hinaus als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nach Ablauf eines Monats nach Mitteilung der Änderung keinerlei Einspruch erhebt. Akzeptiert der Auftraggeber die neuen AGB gemäß dem Vorstehenden nicht, gilt dies als Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber gemäß obigen Bestimmungen.

§14 Gerichtsstand, Schlußbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jeglicher andersstaatlicher Rechte. Gerichtsstand ist Oederan, Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

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